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Hier finden Sie zugangsbeschränkte Inhalte wie Produktinformationen, Anwendungshinweise und Bestellmöglichkeiten.

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Kundenstammdatenblatt: zusammen mit Ihrer Apothekenbetriebserlaubnis benötigt, um die interne Qualifizierung bei uns vorzunehmen.

Produktportfolio: eine Übersicht alle unserer Produkte und deren PZN.

Bestellformular: unser Bestellformular können Sie uns per Fax +49 (0) 5121 204 408-2 oder Email bestellungen@weeco.com zukommen lassen.

Preisliste: Hier finden Sie alle Preise zu unseren Produkten sowie Informationen zu unseren Kombi-Preisen.

Produktdatenblatt – WEECO WW 1A (White Widow)

Produktdatenblatt – Cannabis Flos WEECO FLA (Frosted Lemon Angel)

Produktdatenblatt – Cannabis Flos WEECO Duke (Purple Rain)

Produktdatenblatt – Cannabis Flos WEECO Prince/King Louis (Cali Sunset)

Produktdatenblatt – WEECO 25/1 WeCa (Wedding Cake)

Produktdatenblatt – WEECO 22/1 KIKU (Kings Kush)

Produktdatenblatt – Cannabis Flos WEECO BR (Black Russian)

Produktdatenblatt – Cannabis Flos HK (Hidu Kush)

Produktdatenblatt – Cannabis Flos WEECO NG (Nightingale)

Produktdatenblatt – Cannabis WEECO PS (Pulsar)

Produktdatenblatt – Cannabis WEECO Dragon (Big Purple Dragon)

Produktdatenblatt – Slightly Stoopid Fruits (Peridot)

Produktdatenblatt – Nebula (Big Kush)

Produktdatenblatt – Luzia (Blue Dream) – verfügbar ab Q1/2026

Produktdatenblatt – Luzia (Blue Dream) – verfügbar ab Q1/2026

Cannabisblüten

Rezeptur-Kompass

Unser Rezeptur-Kompass – Eine Ausgangssubstanz, zahlreiche Anwendungen

Das modulare Baukastensystem von WEECO bietet Apotheken mit Expertise im Bereich Cannabinoide die Möglichkeit patientenindividuelle Rezepturen zu erstellen. Es umfasst folgende getestete Galenika:

  • Zäpfchen: Topische und systemische Wirkung, max. ​ 100 mg THC/CBD pro Einheit
  • Transdermale Cremes: Wirkstoffaufnahme ohne GI-Belastung, max. ​ 100 mg THC/CBD pro Hub
  • Lutschpastillen: Hohe Akzeptanz, max. ​ 75 mg THC/CBD pro 1 g oder 150 mg pro 2 g
  • Kapseln: Systemische Wirkung, individuell dosierbar, max. ​ 50 mg THC/CBD pro Einheit
  • Eingestellter Extrakt: Max. ​ 250 mg/ml THC/CBD
     

Das System wird kontinuierlich erweitert und aufgrund der erzielten Erfahrungen optimiert! ​

Beratungs- und Schulungsanfragen sind unter rezeptur@weeco.com und telefonisch möglich. ​

Verhältnis THC:CBD

Wirkung

Anwendung

1:0

Stark psychoaktiv

Akute Schmerzen, Schlafstörung

1:1

Ausgewogen, mild psychoaktiv

Chronische Schmerzen, MS

1:10 oder höher

Nicht psychoaktiv, beruhigend

Angst, Entzündung, Epilepsie

Die Dosierung von THC und CBD hängt stark vom medizinischen Ziel, der individuellen Verträglichkeit und dem Krankheitsbild ab. Hier sind die wichtigsten Unterschiede und Einsatzbereiche:

Wann dosiert man mehr THC?

THC (Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis. Höhere THC-Dosen werden eingesetzt bei:

  • Starken Schmerzen (z. B. bei Krebs oder chronischen Schmerzen)
  • Appetitlosigkeit (z. B. bei HIV/AIDS oder Chemotherapie)
  • Übelkeit und Erbrechen (z. B. durch Medikamente)
  • Schlafstörungen (insbesondere bei Einschlafproblemen)
  • Muskelkrämpfen (z. B. bei Multipler Sklerose)

Hinweis: THC kann Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Angst oder Euphorie auslösen. Deshalb gilt: „Start low, go slow“ – langsam einschleichen.

Wann dosiert man mehr CBD?

CBD (Cannabidiol) ist nicht berauschend und wirkt eher beruhigend und entzündungshemmend. Höhere CBD-Dosen sind sinnvoll bei:

  • Angstzuständen und Stress
  • Epilepsie (z. B. bei Kindern mit Dravet-Syndrom)
  • Entzündlichen Erkrankungen (z. B. Arthritis, Morbus Crohn)
  • Psychischen Beschwerden (z. B. Depressionen, posttraumatische Belastungsstörung)
  • Muskelverspannungen und Spastik

CBD kann auch helfen, die Nebenwirkungen von THC zu mildern – etwa Unruhe oder Herzrasen.

Lutschpastille

Dosierungsempfehlung   

Anwendungsfall

Rezeptbeispiel

THC 0/CBD 10 [mg]

 s.o.

Becanex PIEX 3 Rohextrakt: 215 mg PIEX 3, enthält 150 mg CBD

30 Lutschpastillen á 20 mg CBD

Einnahme: 1 x täglich abends einnehmen

THC 0/CBD 20 [mg] (Empfehlung)

  s.o.

Becanex PIEX 3 Rohextrakt:
860 mg PIEX 3, enthält 600 mg CBD

30 Lutschpastillen á 20 mg CBD

Einnahme: 1 x täglich abends einnehmen

THC 2 [mg]

  s.o.

Becanex PIEX 2 Rohextrakt:
86 mg PIEX 2, enthält 60 mg THC

30 Lutschpastillen á 2 mg THC

Einnahme: 1 x täglich abends einnehmen

THC 2/CBD 10 [mg]

  s.o.

Becanex PIEX 2 Rohextrakt:
86 mg PIEX 2, enthält 60 mg THC

Becanex PIEX 3 Rohextrakt: 430 mg PIEX 3, enthält 300 mg CBD

30 Lutschpastillen á 2 mg THC und 10 mg CBD

Einnahme: 1 x täglich abends einnehmen

THC 5/CBD 5 [mg]

  s.o.folgt

THC 10/CBD 10 [mg]

  s.o.folgt

Transdermale Creme

DosierungsempehlungAnwendungsfallRezeptbeispiel
THC 20 [mg]
  • gastrointestinale Resorptionsstörungen und lokalen Beschwerden
  • bei akuten und chronischen Schmerzen

 20 mg THC pro Hub Becanex PIEX2 (70% Rohextrakt)
Menge 50 ml
Grundmasse: Pentravan®

Anwendung: 3x täglich, 1 Hub

WEECO WW 1A 16/1 White Widow 10 g 19840292 (alte PZN: 18323407)

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FAQ

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Cannabis als Medizin

Medizinal Cannabis bezieht sich auf die kontrollierte und medizinische Nutzung der Cannabispflanze, insbesondere ihrer pharmakologisch aktiven Bestandteile wie Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Diese Substanzen, bekannt als Cannabinoide, wirken auf das Endocannabinoid-System des Körpers ein und haben verschiedene therapeutische Effekte. THC ist vor allem für seine schmerzlindernden und psychoaktiven Eigenschaften bekannt, während CBD antiepileptische, angstlösende und entzündungshemmende Wirkungen zugeschrieben werden.

Cannabis wird seit Jahrtausenden zur Behandlung verschiedenster gesundheitlicher Beschwerden eingesetzt, darunter Schmerzen, Muskelspastiken, Schlafstörungen, Angstzustände, Übelkeit und Appetitlosigkeit. Seit der Einführung des Gesetzes „Cannabis als Medizin” im März 2017 hat die Verschreibung von medizinal Cannabis in Deutschland zugenommen, was die wachsende Bedeutung dieses Arzneimittels unterstreicht. Dennoch besteht aufgrund der bisher begrenzten wissenschaftlichen Evidenz Unsicherheit über seine optimale medizinische Anwendung.

Das Endocannabinoidsystem (ECS) ist ein komplexes Zellkommunikationssystem, das hauptsächlich aus den CB1- und CB2-Rezeptoren besteht, die beide G-Protein-gekoppelte Rezeptoren sind. Diese Rezeptoren spielen eine entscheidende Rolle bei der Regulierung verschiedener intrazellulärer Prozesse. Zum Beispiel können sie die Schließung von Kalziumkanälen beeinflussen und die Aktivität der Adenylatcyclase hemmen, was zu einer Vielzahl von physiologischen Effekten führt.

Die CB1-Rezeptoren sind hauptsächlich im Nervensystem, im Magen-Darm-Trakt, im Bewegungsapparat und im Fettgewebe zu finden. Ihre Aktivierung beeinflusst eine Reihe von Funktionen, darunter Schmerzregulation, Appetitkontrolle und motorische Kontrolle. Die CB2-Rezeptoren hingegen sind vorwiegend in Zellen des Immunsystems lokalisiert, einschließlich der Gliazellen im zentralen Nervensystem. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Regulation von Entzündungsprozessen und der Immunantwort.

Endocannabinoide, die natürlichen Liganden dieser Rezeptoren, sind lipidbasierte Botenstoffe, die aus Arachidonsäure abgeleitet werden. Die beiden wichtigsten Endocannabinoide sind N-Arachidonoylethanolamid (auch bekannt als „Anandamid“) und 2-Arachidonoylglycerin (2-AG). Diese Moleküle binden an CB1- und CB2-Rezeptoren und modulieren deren Aktivität.

Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), der psychoaktive Hauptbestandteil der Cannabispflanze, wirkt als partieller Agonist sowohl an CB1- als auch an CB2-Rezeptoren. Insbesondere die Aktivierung der CB1-Rezeptoren im zentralen Nervensystem durch THC ist für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich. Durch die Nachahmung der Wirkung von Endocannabinoiden kann THC verschiedene physiologische Effekte hervorrufen, die von der Regulation des Schmerzes bis hin zur Beeinflussung der Stimmung reichen.

Das Verständnis dieses Systems ist entscheidend, um die vielfältigen Auswirkungen von Cannabinoiden auf den menschlichen Körper zu erfassen, insbesondere im Hinblick auf therapeutische Anwendungen und die potenziellen Nebenwirkungen.

Cannabinoide sind eine Klasse von chemischen Verbindungen, die an Cannabinoidrezeptoren (CB1 und CB2) im menschlichen Körper binden und verschiedene physiologische Prozesse beeinflussen.

Es gibt drei Haupttypen von Cannabinoiden:

Endocannabinoide: Dies sind körpereigene Cannabinoide, die natürlich im menschlichen Körper produziert werden. Die bekanntesten Endocannabinoide sind Anandamid (N-Arachidonoylethanolamid) und 2-Arachidonoylglycerin (2-AG). Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Regulation von Schmerz, Appetit, Gedächtnis und anderen physiologischen Funktionen.

Phytocannabinoide: Diese Cannabinoide kommen natürlich in Pflanzen vor, insbesondere in der Cannabispflanze. Der bekannteste Phytocannabinoid ist Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), das für die psychoaktiven Effekte von Cannabis verantwortlich ist. Ein weiteres bedeutendes Phytocannabinoid ist Cannabidiol (CBD), das für seine nicht-psychoaktiven, potenziell therapeutischen Eigenschaften bekannt ist.

Synthetische Cannabinoide: Diese werden im Labor hergestellt und können in ihrer Struktur und Wirkung sowohl den natürlichen Cannabinoiden ähneln als auch völlig neue Eigenschaften aufweisen. Synthetische Cannabinoide werden in der Forschung verwendet und auch in einigen Arzneimitteln eingesetzt.

Cannabinoide interagieren mit dem Endocannabinoidsystem des Körpers, einem Netzwerk von Rezeptoren und Botenstoffen, das eine Vielzahl von biologischen Prozessen reguliert. Die therapeutischen Anwendungen von Cannabinoiden umfassen Schmerzmanagement, Entzündungshemmung, Kontrolle von Übelkeit und Erbrechen, Appetitanregung und möglicherweise neuroprotektive Effekte.

  • Schneller Wirkungseintritt innerhalb von 5-10 Minuten, ideal für akute Beschwerden wie Schmerzen oder Übelkeit.
  • Nutzung von Vaporisatoren wird gegenüber dem Rauchen empfohlen, da weniger schädliche Nebenprodukte wie Teer oder Kohlenmonoxid entstehen.
  • Die Dosierung sollte langsam gesteigert werden, um Nebenwirkungen wie Schwindel oder Herzrasen zu vermeiden.
  • Langsame Wirkungseintritt nach 60-180 Minuten, mit einer Wirkungsdauer von 6-8 Stunden.
  • Geeignet für chronische Beschwerden, da die Wirkung länger anhält.
  • Häufig in Form von Ölen, Kapseln oder Edibles, wobei die Dosierung schwieriger einzuschätzen ist.

Dosierung von Cannabisblüten:

  • Start low, go slow: Beginnen Sie mit einer niedrigen Dosis und steigern Sie langsam. Es wird oft empfohlen, mit einer Inhalation zu beginnen und 15 Minuten zu warten, bevor weitere Dosen hinzugefügt werden.
  • Die maximale Tagesdosis sollte 30 mg THC nicht überschreiten, um unerwünschte Nebenwirkungen wie Schwindel oder Müdigkeit zu vermeiden.
  • Die Inhalation über einen Vaporisator wird bevorzugt, um schädliche Verbrennungsprodukte zu minimieren.

Dosierung von Cannabisextrakten:

  • Cannabisextrakte wie Öle oder Tinkturen haben einen langsameren Wirkungseintritt (ca. 60-180 Minuten), wirken dafür aber länger (6-8 Stunden).
  • Die Dosis sollte ebenfalls schrittweise gesteigert werden, beginnend mit einer niedrigen Konzentration.
  • Bei oralem Konsum von Extrakten ist eine genauere Dosierung möglich, was bei chronischen Erkrankungen von Vorteil ist.

Die genaue Dosierung variiert je nach individuellem Bedarf, daher ist es ratsam, die Therapie in Absprache mit einem Arzt zu beginnen und regelmäßig anzupassen.

Häufigste Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis:

  • Müdigkeit/Erschöpfung
  • Schwindel
  • Trockener Mund
  • Übelkeit
  • Kognitive Beeinträchtigungen
  • Euphorie
  • Angstzustände
  • Kopfschmerzen
  • Sehstörungen
  • Bluthochdruck oder niedriger Blutdruck (orthostatische Hypotonie)

Diese Nebenwirkungen sind meist dosisabhängig und können durch eine langsame Dosiserhöhung gemildert werden.

Ab dem 1. April 2024 verordnen Ärzte medizinisches Cannabis nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern auf einem regulären elektronischen Rezept, ähnlich wie andere Arzneimittel. Eine Ausnahme besteht nur für Nabilon, das weiterhin als Betäubungsmittel verordnet werden muss. Die Erstverordnung von Cannabis erfordert eine Genehmigung der Krankenkasse, wobei bestimmte Arztgruppen von dieser Pflicht künftig befreit werden könnten. Dieser Pflicht gilt nicht in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.

Beispielrezept

  1. Name, Vorname und Anschrift des Patienten
  2. Ausstellungsdatum
  3. NRF-Vorschrift (Optional)
  4. Bezeichnung des Produkts
  5. Verschriebene Menge
  6. Dosierungsangaben (Einzel- und Tagesgaben)
  7. Gebrauchsangaben
  8. Name, Berufsbezeichnung, Anschrift und Unterschrift des Arztes

Wichtig: Ärzte sollen vor der Verordnung auf Kassenrezept sicherstellen, dass die Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden.
Eine Verschreibung auf Privatrezept kann ohne Rücksprache mit der Krankenversicherung erfolgen. In diesem Fall übernimmt der Patient die Behandlungskosten selbst.

Der Unterschied zwischen Indica und Sativa, wie er oft beschrieben wird, basiert auf traditionellen Annahmen, ist jedoch wissenschaftlich nicht fundiert. Früher wurde angenommen, dass Indica-Pflanzen beruhigend und entspannend wirken, während Sativa-Pflanzen als anregend und energetisierend gelten. Diese Kategorisierung ist jedoch nicht zuverlässig.

Laut neueren Erkenntnissen können die Unterschiede in der Wirkung von Cannabis weniger auf die Klassifizierung als Indica oder Sativa zurückgeführt werden, sondern vielmehr auf die spezifischen chemischen Profile der jeweiligen Pflanze, insbesondere der Cannabinoide und Terpene. Zum Beispiel ist der beruhigende Effekt, der oft Indica zugeschrieben wird, meist auf das Vorhandensein des Terpens Myrcen zurückzuführen, während ein höherer Gehalt an Limonen, das in Sativa-Duftstoffen vorkommt, eine aufheiternde Wirkung haben kann.

Die Einteilung in Indica und Sativa sollte daher zugunsten genauerer chemischer Analysen aufgegeben werden, die das tatsächliche Cannabinoid- und Terpenprofil einer Pflanze bestimmen. Dies gibt eine wesentlich verlässlichere Auskunft über die potenzielle Wirkung eines Cannabisprodukts.

Rechtslage

Welche Ärzte dürfen Cannabisblüten und Extrakte verordnen?

Jeder zugelassene Arzt oder jede zugelassene Ärztin (mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten) darf Cannabisblüten und -Extrakte verschreiben, unabhängig von der Fachrichtung oder Spezialisierung, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dabei muss sichergestellt werden, dass andere Therapieoptionen ausgeschöpft und erfolglos waren und die Verordnung im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorschriften erfolgt.

Ja, Patienten mit medizinischem Cannabis dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verreisen – aber es ist kompliziert.

Hier sind die wichtigsten Regeln für Reisen mit medizinischem Cannabis aus Deutschland:

EU-Reisen innerhalb des Schengen-Raums

Erlaubt, wenn:
– Du ein ärztlich verordnetes Cannabisarzneimittel mitführst.
– Du eine Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 besitzt.
– Diese Bescheinigung muss vom Arzt ausgefüllt und von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
– Gültigkeit: maximal 30 Tage und für jedes Medikament separat.

Reisen in andere Länder außerhalb des Schengen-Raums

– Nicht pauschal erlaubt.
– Du brauchst eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung, die Angaben zu:
– Wirkstoff, Dosierung, Reisedauer und medizinischer Notwendigkeit enthält.
– Diese muss ebenfalls amtlich beglaubigt werden.
– Unbedingt vorher bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes nachfragen, da viele Länder (z. B. in Asien oder Afrika) strenge Cannabisgesetze haben.

Was ist verboten?

Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis ist grundsätzlich verboten – außer bei medizinischem Cannabis mit gültiger Bescheinigung.
Freimengen gelten nicht für Grenzübertritte.
Verstöße können als Straftat gewertet werden – mit Geld- oder Freiheitsstrafe.

Checkliste für deine Reise

1. Ärztliches Rezept (am besten in Kopie mit Praxisstempel)
2. Schengen-Bescheinigung oder mehrsprachige Reisebescheinigung
3. Beglaubigung durch Landesgesundheitsbehörde
4. Rücksprache mit Botschaft/Konsulat des Ziellandes
5. Originalverpackung der Medikamente mitführen

Der Antrag auf Kostenübernahme für medizinisches Cannabis in Deutschland ist klar geregelt, aber erfordert einige Schritte und Dokumente. Hier ist eine strukturierte Übersicht, wie du vorgehen kannst:

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

– Schwere Erkrankung muss vorliegen.
– Andere Therapien müssen ausgeschöpft oder ungeeignet sein.
– Es muss eine begründete Aussicht auf Besserung durch Cannabis bestehen.

Schritt-für-Schritt: So läuft der Antrag

1. Ärztliche Anamnese
– Dein Arzt dokumentiert deine Krankengeschichte, bisherige Therapien und deren Nebenwirkungen.
– Es wird geprüft, ob Cannabis eine sinnvolle Alternative darstellt.

2. Therapieentscheidung
– Der Arzt entscheidet, ob Cannabisblüten, Extrakte oder Fertigarzneimittel (z. B. Dronabinol) geeignet sind.
– Seit April 2024 ist kein BtM-Rezept mehr nötig – es reicht ein normales Rezept.

3. Antrag bei der Krankenkasse
– Der Arzt stellt einen formellen Antrag auf Kostenübernahme bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.
– Der Antrag muss medizinisch begründet sein (inkl. Arztberichte, Medikamentenliste, Therapieverlauf).

4. Genehmigung durch die Krankenkasse
– Die Kasse prüft den Antrag innerhalb von:
– 2 Wochen regulär
– 4 Wochen, wenn ein Gutachten nötig ist
– 3 Tage, bei Palliativversorgung oder Fortführung nach Klinikaufenthalt

5. Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt
– Keine Genehmigung nötig bei:
– Folgeverordnungen
– Arztwechsel
– Dosisanpassungen
– Wechsel innerhalb der Blüten oder Extrakte
– Auch bestimmte Fachärzte (z. B. Onkologen, Neurologen) dürfen direkt verordnen

Tipps für einen erfolgreichen Antrag

– Lass dir vom Arzt eine strukturierte Begründung schreiben.
– Füge alle relevanten Unterlagen bei (Krankenhausberichte, Medikamentenverläufe).
– Nutze ggf. spezialisierte Plattformen wie [cannabis-aerzte.de](https://www.cannabis-aerzte.de/cannabisantrag/) für Unterstützung.

Quellen:
[Abendzeitung München – Cannabis Rezept 2025](https://www.abendzeitung-muenchen.de/ratgeber/gesundheit/medizinisches-cannabis-in-deutschland-2025-so-gelangen-patienten-an-ein-cannabis-rezept-online-art-1083884)
[Cannabis Ärzte – Antragshilfe](https://www.cannabis-aerzte.de/cannabisantrag/)
[KBV – Cannabisarzneimittel](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/cannabis)

Ja, Cannabispatienten dürfen Auto fahren – aber unter bestimmten Bedingungen.

Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland (April 2024) und der Anpassung der Straßenverkehrsordnung gelten neue Regeln für den Umgang mit THC im Straßenverkehr. Hier sind die wichtigsten Punkte für medizinische Cannabispatienten:

Erlaubt: Fahren mit ärztlich verschriebenem Cannabis
Patienten, die Cannabis als Medikament verschrieben bekommen haben, dürfen grundsätzlich fahren. Voraussetzung: Keine akute Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit (z. B. durch Müdigkeit, Schwindel, Konzentrationsstörungen). Die Einnahme muss bestimmungsgemäß erfolgen – also nach ärztlicher Anweisung.

THC-Grenzwerte und Risiken

Der allgemeine THC-Grenzwert im Blutserum liegt seit 2024 bei 3,5 ng/ml. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ein strengerer Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Mischkonsum mit Alkohol ist verboten – hier drohen besonders hohe Bußgelder und Fahrverbote.

Was passiert bei Verstößen?
Bei Überschreitung des Grenzwerts drohen Bußgelder ab 500 €, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Auch Cannabispatienten können zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) aufgefordert werden, wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen.

Ärzte, die über bestimmte Qualifikationen gemäß der Arzneimittel-Richtlinie verfügen, können Cannabis ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse auf Kassenrezept verschreiben. Diese Qualifikation betrifft Vertragsärzte mit bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen, die in der Anlage XI der Richtlinie festgelegt sind. Zu diesen gehören unter anderem Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Anästhesiologie sowie Fachärzte mit Zusatzqualifikationen wie Palliativmedizin, Spezielle Schmerztherapie oder Medikamentöse Tumortherapie. Diese Ärzte dürfen Cannabis auf Kassenrezept verordnen, ohne dass eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist.

Wenn die Qualifikation des Arztes nicht den Anforderungen entspricht, ist vor der Verschreibung eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.

Mehr Informationen zu den Voraussetzungen und der aktuellen Arzneimittel-Richtlinie finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).🔗

Hilfreiche Links für Ärzte und Apotheker

Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS)

Die DGS bietet Schulungen, Informationen und Leitlinien zur Schmerztherapie, einschließlich der Verwendung von medizinischem Cannabis.

Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ)

Die DAZ veröffentlicht regelmäßig Artikel und Fachbeiträge zu Themen wie medizinischem Cannabis und anderen cannabinoid-basierten Therapien.

Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Die Cannabisagentur koordiniert den Anbau, Vertrieb und die Überwachung von medizinischem Cannabis in Deutschland. Hier finden Ärzte und Apotheker gesetzliche Regelungen und Richtlinien.

Bundesärztekammer (BÄK)

Die BÄK stellt offizielle Stellungnahmen, Richtlinien und Informationen zur Verfügung, die sich auf die medizinische Nutzung von Cannabis und Cannabinoiden beziehen. Sie bietet auch rechtliche und ethische Leitlinien.

PZ – Pharmazeutische Zeitung

Die PZ bietet Fachartikel, Nachrichten und Hintergrundinformationen zu Themen wie medizinischem Cannabis, cannabinoid-basierten Medikamenten und deren Anwendung in der Apotheke.

Ärzteblatt

Das Ärzteblatt veröffentlicht regelmäßig Artikel, Studien und Leitlinien zur Anwendung von medizinischem Cannabis. Es ist eine wichtige Informationsquelle für Ärzte, um auf dem neuesten Stand der Forschung und Praxis zu bleiben.

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)

Die ACM bietet umfassende Informationen über medizinische Anwendungen von Cannabis, einschließlich wissenschaftlicher Studien, rechtlicher Rahmenbedingungen und Fortbildungen.

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