Neue Perspektiven*

*mit schnellerem Zugang zum Cannabis-Markt und einem internationalen Netzwerk aus Großhändlern, Exportkunden und Produzenten.

50+

Deutsche Cannabis
Großhändler

30+

EU-GMP Cannabis
Produzenten

7

Internationale
Export Kunden

Zeit zu skalieren

Wir vereinen die weltweit herausragenden EU-GMP-Hersteller und Marken auf einer einzigen Plattform.

WEECO arbeitet mit sorgfältig ausgewählten Craft-Cannabis-Produzenten zusammen. Kontaktieren Sie uns, um Ihr Produktportfolio zu vervollständigen.

"WEECO steht für kompromisslose Qualität."

“ In Zusammenarbeit mit international führenden Produzenten für medizinisches Craft-Cannabis bieten wir eine exklusive Supply-Chain Infrastruktur für das Europäische Cannabis Öko-System.“

René Zix , WEECO Pharma Head of Sales

Cannabis Import & Export

Die WEECO Plattform

Neue Vielfalt*

*erweitern Sie Ihr Produkt-Portfolio mit exklusiven, ausgewählten Genetiken führender internationaler Hersteller.

Importe nach Deutschland

  • Exklusive Genetiken mit definiertem Wirkstoffgehalt
  • Blüten mit hohem API
  • Blüten mit ausgeglichenem THC/CBD Wirkstoffgehalt
  • EU-GMP konforme Extrakte
  • Isolate & Dronabinol

Neue Märkte*

*vergrößern Sie Ihr Produktangebot mit maßgeschneiderten Genetiken exklusiv für Sie produziert.

Exporte über Deutschland

  • Importieren Sie medizinisches Cannabis aus Deutschland
  • BfArM- und EU-GMP-zertifizierte Produkte
  • EU-GMP zeritifizierte Produzenten und Hersteller
  • Beschleunigter Exportprozess ab Deutschland
  • Medizinisches Cannabis, Extrakte und Dronabinol

FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema medizinisches Cannabis.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.

Jeder zugelassene Arzt und jede zugelassene Ärztin darf Cannabisblüten und -extrakte ver-schreiben, unabhängig von der Fachrichtung oder Spezialisierung (mit Ausnahme von Zahn- und Tier-ärzten / -ärztinnen), sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dabei muss sichergestellt wer-den, dass andere Therapieoptionen ausgeschöpft sind und erfolglos waren und die Verordnung im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorschriften erfolgt. Mehr Informationen zu den Voraussetzun-gen und der aktuellen Arzneimittel-Richtlinie finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).🔗

Um als Patient oder Patientin ein Rezept für medizinisches Cannabis in Deutschland zu erhalten, vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei einer Arztpraxis oder nutzen ein Telemedizin-Angebot. Der Arzt/die Ärztin prüft, ob eine medizinische Indikation vorliegt und ob andere Behandlungsmethoden bereits erfolglos waren. Sollte Cannabis in Frage kommen, wird ein Rezept ausgestellt, entweder als Kassenrezept (mit Genehmigung der Krankenkasse) oder als Privatrezept, bei dem die Kosten selbst getragen werden. Das Rezept kann in einer spezialisierten Apotheke vor Ort oder online eingelöst werden. Nach der Erstverschreibung können Folgerezepte bei der gleichen oder einer anderen Praxis beantragt werden.

Wenn die Kosten einer Cannabis-Therapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden sollen, muss vor der Verordnung in der Regel eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Diese Pflicht entfällt, wenn das Rezept auf Privatrezept ausgestellt wird – in diesem Fall tragen Patientinnen und Patienten die Kosten selbst. Seit dem 1. April 2024 erfolgt die Verschreibung von medizinischem Cannabis nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern über ein reguläres elektronisches Rezept (E-Rezept). Bestimmte Arztgruppen mit entsprechender Qualifikation können künftig ohne vorherige Genehmigung auf Kassenrezept verordnen. In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist keine Genehmigung erforderlich.

Wichtig: Ärzte und Ärztinnen sollten vor der Verordnung eines Kassenrezepts sicherstellen, dass die Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden. Eine Verschreibung auf Privatrezept kann ohne Rücksprache mit der Krankenversicherung erfolgen. In diesem Fall übernimmt der Patient/die Patientin die Behandlungskosten selbst.

Die Kosten für eine Behandlung mit Cannabisarzneimitteln können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn:

  • eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht

oder

  • im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes/der behandelnden Vertragsärztin unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten/der Patientin nicht zur Anwendung kommen.
  • Alternativ muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen.

Apotheken und Großhändler können WEECO Pharma Produkte direkt bei uns bestellen. Vorab erfolgt eine interne Kundenqualifizierung.

Für Informationen zu Produktverfügbarkeiten und Preisen können Apotheken, Ärzte und Ärztinnen uns direkt kontaktieren:


Telefonisch: +49 (0) 5121204408-0
Per Fax: +49 (0) 5121204408-2

Per E-Mail: info@weeco.com

Hinweis für Patienten und Patientinnen:
Medizinisches Cannabis kann nur mit einem gültigen Rezept über Ihre Apotheke bezogen werden.

Für Informationen zu Produktverfügbarkeiten und Preisen können Apotheker und Ärzte uns direkt kontaktieren:

Per E-Mail: info@weeco.com
Per Fax: +49 (0) 5121204408-2
Telefonisch: +49 (0) 5121204408-0

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