Neue Perspektiven*

*mit schnellerem Zugang zum Cannabis-Markt und einem internationalen Netzwerk aus Großhändlern, Exportkunden und Produzenten.

50+

Deutsche Cannabis
Großhändler

30+

EU-GMP Cannabis
Produzenten

7

Internationale
Export Kunden

Zeit zu skalieren

Wir vereinen die weltweit herausragenden EU-GMP-Hersteller und Marken auf einer einzigen Plattform.

WEECO arbeitet mit sorgfältig ausgewählten Craft-Cannabis-Produzenten zusammen. Kontaktieren Sie uns, um Ihr Produktportfolio zu vervollständigen.

"WEECO steht für kompromisslose Qualität."

“ In Zusammenarbeit mit international führenden Produzenten für medizinisches Craft-Cannabis bieten wir eine exklusive Supply-Chain Infrastruktur für das Europäische Cannabis Öko-System.“

René Zix , WEECO Pharma Head of Sales

Cannabis Import & Export

Die WEECO Plattform

Neue Vielfalt*

*erweitern Sie Ihr Produkt-Portfolio mit exklusiven, ausgewählten Genetiken führender internationaler Hersteller.

Importe nach Deutschland

  • Exklusive Genetiken mit definiertem Wirkstoffgehalt
  • Blüten mit hohem API
  • Blüten mit ausgeglichenem THC/CBD Wirkstoffgehalt
  • EU-GMP konforme Extrakte
  • Isolate & Dronabinol

Neue Märkte*

*vergrößern Sie Ihr Produktangebot mit maßgeschneiderten Genetiken exklusiv für Sie produziert.

Exporte über Deutschland

  • Impotieren Sie medizinisches Cannabis aus Deutschland
  • BfArM- und EU-GMP-zertifizierte Produkte
  • EU-GMP zeritifizierte Produzenten und Herstellern
  • Beschleunigter Exportprozess ab Deutschland
  • Medizinsiches Cannabis, Extrakte und Dronabinol

FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema medizinisches Cannabis.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.

Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Krankenkassen übernehmen unten bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Therapie.

Das Gesetz zur Legalisierung von medizinischem Cannabis „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“sieht bisher keine Einschränkungen in Bezug auf Krankheiten vor. Das bedeutet, im Grunde genommen kann medizinisches Cannabis bei jeder Erkrankung von MedizinerInnen verschrieben werden wird jedoch meist als Therapie bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben , wenn keine Therapiealternative besteht. Zum Beispiel in der Schmerztherapie bei chronischen Erkrankungen, oder wenn im Verlauf einer Chemotherapie schwere Appetitlosigkeit und Übelkeit auftreten, können Cannabisarzneimittel sinnvoll zur Linderung der Beschwerden eingesetzt werden.

Ein Arzt oder eine Ärztin muss ein Rezept ausstellen. Die Verschreibungshöchstmenge für Cannabis beläuft sich hierbei auf 100g innerhalb von 30 Tagen. Aufgrund des einfacheren Umgangs legte man die Höchstmenge unabhängig vom Gehalt einzelner Cannabinoide in der jeweiligen Cannabissorte fest

Neben der Menge muss gleichermaßen die Angabe der Cannabissorte erfolgen. Mehrere Sorten können hierbei gleichzeitig im Rezept aufgeschrieben werden.

Es muss eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung stehen oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht zur Anwendung kommen. Oder eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen.

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